Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ihnen die Kosten der Behandlung in den meisten Fällen erstattet. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Wie eine therapeutische Sitzung auszusehen hat und wie lange eine Behandlungseinheit dauert, wird von den Krankenkassen und den Berufsverbänden jährlich ausgehandelt und in einem bundeseinheitlichen Rahmenvertrag festgehalten.
Die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 i. V. m. den Anlagen 9 und 10 geregelt. Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel und bei der Anwendung der Heilmittel verbrauchten Stoffe sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig. Die ärztliche Verordnung ist der Rechnung bei Antragstellung beizufügen.
Da für Heilmittel festgelegte beihilfefähige Höchstbeträge gelten, kommt es zu keinem Abzug von Eigenbehalten. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Physiotherapiepraxis. Es wird daher. empfohlen, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen bzw. auch Preise zu vergleichen, um die eigene Belastung möglichst gering zu halten.
Eine offizielle Auflistung der Beihilfefähigen Höchstbeträge bei Heilbehandlungen finden Sie auch HIER
Wenn Sie zu den privat-krankenversicherten Patienten gehören empfehlen wir Ihnen sich genau, mit Hinweis auf den jeweiligen Tarif, bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welcher Betrag Ihnen in Ihrem Tarif für die jeweiligen Leistungen zugebilligt wird.
Die komplette Preisliste für Privatpatienten können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Die aktuellen Höchstbeiträge die aktuell von der Beihilfe (Bund) übernommen werden, können Sie der rechten Spalte entnehmen (vgl. Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 BBhV).
Stichtag für die Berechnung der neuen Höchstbeiträge ist der Tag der Behandlung. Bei Behandlungen, die teils vor, teils nach dem Stichtag liegen, gelten damit unterschiedliche Höchstbeträge.
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Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit individuell auf Sie abgestimmte Therapieangebote, Beratungsleistungen oder Wellnessanwendungen in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen können entweder zur Unterstützung einer ärztlich-verordneten Therapie oder als eigenständige Maßnahmen erworben werden.
Der folgenden Liste können Sie den gesamten Leistungsumfang mit den dazugehörigen Behandlungszeiten und Preisen entnehmen.
Leistungen | Preis pro Einheit |
Präventionsgymnastik 20 / 40 Minuten | 35,00 € / 70,00 € |
Kinesiologische Tapeanlage | 9,00 € |
Physiotherapeutische Beratung 10 / 20 / 40 Minuten | 20,00 € / 35,00 € / 70,00 € |
Aroma-Öl-Massage - 30 / 45 / 60 Minuten * | 35,00 € / 52,00 € / 70,00 € |
Klangschalen-Massage - 45 / 60 Minuten * | 52,00 € / 70,00 € |
Aroma-Öl + Klang-Massage - 60 Minuten * | 70,00 € |
Schröpf-Massage | 35,00 € |
Beckenboden Präventions-Check-Up - 60 Minuten | 90,00 € |
- mit funktionellem Ultraschall - 60 / 90 Minuten | 125,00 € / 188,00 € |
* Alle Aroma-Öl-Massagen und Klang-Massagen beinhalten 5-10 Minuten Nachruhe und eine Tasse Tee.
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Leistungen, Preisen oder Behandlungszeiten haben kontaktieren Sie uns gerne. Viele der angebotenen Leistungen können auch als Gutscheine ausgestellt werden.
Mo – Fr: 8.00 – 20.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Praxis für Physiotherapie Robin Freyermuth
Hauptstraße 314
66740 Saarlouis-Beaumarais